Bericht über den Offenen Abend der UWG zum Thema neue Windkraftanlagen in Schulenburg

Am Montag, dem 10. Februar 2025, fand die erste Bürgerinformationsveranstaltung der UWG statt, um über die kürzlich bekannt gewordenen Pläne zum Windenergieausbau zu informieren. Geplant ist die Errichtung von vier Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Schulenburg und dem Schloss Marienburg.

Hier die bekannten Fakten:
– Standort: Direkt am Waldrand des Marienbergs, etwa 800 Meter vom Dorf Schulenburg entfernt.
– Gesamthöhe: 249,5 m, Nabenhöhe: 175 m, Rotordurchmesser: 162 m
– Entfernung zum nächsten bewohnten Haus: 800 m
– Entfernung zur Marienburg: mehr als 800 m

Ursprünglich waren die Windkraftanlagen deutlich kleiner geplant, mit einer Nabenhöhe von 130 m und einem Rotordurchmesser von 140 m beziehungsweise 89 m Nabenhöhe und 122 m Rotordurchmesser. Dies bedeutet, dass die neuen Windräder 249,5 Meter hoch sein werden, ohne Berücksichtigung des Geländes.
Die Entscheidung, diese massiven Industriebauten direkt am Marienberg und in Hauptwindrichtung zum Dorf Schulenburg zu errichten, hat in der Bevölkerung viele Fragen aufgeworfen. Aus diesem Grund hat die UWG die Informationsveranstaltung organisiert.
Eine wichtige Informationsquelle ist die Homepage des Investors EnBW (https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windpark-schulenburg-iii/). Dort wird betont: „Rücksicht auf Mensch und Umwelt. Bevor der Windpark Schulenburg III genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob die Windenergieanlagen im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur stehen. Neben den Gutachten zum Denkmalschutz und zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie beispielsweise Fledermaus-, Schall- und Schattenwurfgutachten.“
Leider mussten wir den über 70 Teilnehmern mitteilen, dass wir die Gutachten nicht kennen und auch nicht einsehen dürfen. Auch die Vertreter aus dem Orts- und Stadtrat sind nicht befugt, über die Inhalte der erstellten Gutachten zu sprechen. Dies war einer der Hauptgründe für die Durchführung des ersten Infoabends. Das dominierende Gesetz in diesem Zusammenhang ist § 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG §19), das es ermöglicht, die Öffentlichkeit komplett auszuschließen.

Aus diesem Grund haben wir zunächst neutral aufgeklärt und im Anschluss Fragen der Anwesenden gesammelt.
Wieviel Schattenschlag muss pro Tag akzeptiert werden?
Wie wird sichergestellt, dass die Grenzwerte eingehalten werden?
Wer kontrolliert das?
Wie weit wird der Schattenwurf zu erwarten sein? Herr S. geht von mindestens 1500 m aus.
Frau G.: aus einem der Neubaugebiete fühlt sich von den Investoren betrogen. Was passiert mit den zu erwartenden Wertminderungen bei den Grundstücken? Und was wird unternommen, um die Einbußen bei den verschatteten PV-Anlagen zu ersetzen?
Herr G. verweist auf eine RWI-Untersuchung (Leipnitz Institut für Wirtschaftsforschung), laut der bei älteren Einfamilienhäusern ein Wertverlust von bis zu 23 % zu erwarten ist.
Herr H.: Was soll ich mit meinem sinkenden Grundstückswert machen?
Herr S. aus dem Wehrbeker Ring fragt nach dem aktuellen Stand des Verfahrens.
Frau W. fragt nach der Verantwortung der Kommune: Was haben die gewusst und bewusst verschwiegen?
Herr V. fragt nach Ausgleichsmaßnahmen.
Herr S.: Wer kontrolliert das Landschaftsbild, den Schall, den Schattenwurf und den Infraschall?
Frau G.: Wie kann es sein, dass das Denkmalschutzamt jahrelang prüft, ob eine PV-Anlage in Sichtweite zur Marienburg gebaut werden darf, während gleichzeitig riesige WKA errichtet werden?
Frau B.: Wer legt die Sichtachsen fest und nach welchen Kriterien? Warum wird der Ausbau der Zuckerfabrik für ein Groß-Silo beschränkt, während die WKA genehmigt werden?
Herr P.: Wo bleiben die versprochenen Bürgerbeteiligungen? Warum werden die Bürger nicht umfassend informiert? Wo kann man nachfragen, ob die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden?
Frau S.: Gibt es denn gar keine Informationspflicht?
Frau S. und Frau G.: Wir fühlen uns absichtlich hinters Licht geführt!
Herr I.: Dass es aktuell kein gültiges RROP (Regionales Raumordnungsprogramm) gibt, liegt daran, dass die Investoren aktiv dagegen geklagt haben – um auf jeden Fall bauen zu können! Denen sind wir egal!
Herr M.: Dank den kompromisslosen Windparkbefürwortern ertragen wir bereits seit 18 Jahren Schattenschlag, aber es interessiert einfach niemanden.
Frau K.: Wie geht es nun weiter?
Herr R.: Wann fangen wir an, Unterschriften zu sammeln?
Herr S.: Muss die Kommune ihr Einvernehmen erteilen?
Herr R.: Warum sprecht Ihr überhaupt noch mit EnBW?
Frau B.: Wann kommt die nächste Veranstaltung?
Frau K.: Wer entscheidet eigentlich, wer wann wieviel Geld bekommt?
Herr P.: Stimmt es, dass die beteiligten Landbesitzer teilweise mehr als 200.000,00 € pro Standort und Jahr bekommen? Wie kann es sein, dass sich diese Leute auf unseren Kosten die Taschen füllen?
Frau M.: Warum werden wir mit unseren Sorgen allein gelassen? Muss Profit über dem Bürgerwohl stehen?
Herr V.: Wo sind die Naturschutzorganisationen, wenn es um uns Menschen geht? Wo ist der NABU, wo ist der BUND?
Herr P.: Aus der Karte geht hervor, dass die Marienburg weiter von der WKA entfernt ist als die Dorfbebauung. Wie kann so etwas genehmigt werden?
Herr M: Warum werden die zahlreichen Umweltgutachten, die im Rahmen des RROP 2016 und des Flächennutzungsplans (Windkraft) der Stadt Pattensen erstellt wurden, plötzlich bedeutungslos? Warum ist der streng geschützte Rotmilan (rote Liste) auf einmal in Deutschland nicht mehr so schützenswert? Dieselbe Frage gilt für die Fledermäuse und den Uhu (der übrigens im Marienberg heimisch ist).
Diese Fragen spiegeln eine breite Palette von Themen wider, die von der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Kontrolle über Umweltfaktoren bis hin zu Fragen der fairen Information und einer finanziellen Beteiligung reichen.
Einen Teil der Fragen haben wir nach der Diskussion gesammelt, da es zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich direkt an uns gewandt haben. Wir wollten die Fragen aus Gründen der Vollständigkeit auf jeden Fall weitergeben und veröffentlichen.

Die Ausführungen der anwesenden Vertreter der Grünen lauteten, dass man sich keine Sorgen machen müsse, da alles in den Baugenehmigungen geregelt und erklärt sei. Diese Erklärung wurde jedoch von niemandem so richtig geglaubt. Die Antwort reicht den Anwesenden auch nicht aus. Vertreter der SPD und der AfD waren ebenfalls vor Ort, die CDU hatte ihre Teilnahme aus Termingründen abgesagt.

Übrigens weist EnBW auf der Homepage auf folgende Schallgrenzwerte hin (das sind die maximal zulässigen Werte). Sie lauten in:
Industriegebieten: 70 dB(A), Gewerbegebieten: 50 dB(A), Mischgebieten: 45 dB(A), Allgemeine Wohngebieten: 40 dB(A), reinen Wohngebieten: 35 dB(A).

Daraus folgt, dass nachts kein Lärm über diesen Grenzwerten zu akzeptieren ist. Wer das prüft und wer das dann regelt, ist eine der zentralen Fragen. Auch muss der Investor sich fragen, ob eine ständige Abschaltung überhaupt noch einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen möglichmacht.

Wir, die UWG Schulenburg werden weiterhin versuchen fair und möglichst umfassend zu informieren und ihre Interessen, liebe Bürger/innen vehement vertreten.
Bitte kommen Sie zu unserer nächsten Veranstaltung.

Ihre UWG Schulenburg